News
Aktuelles
Änderung! Parkplätze am Meyweg voraussichtlich ab 07.06.2022 gesperrt [aktualisiert: 18.05.2022]
Die Parkplätze am Meyweg, welche sich direkt an der Straße befinden, sind vorausssichtlich vom 07.06.2022 bis Ende Juni 2022 aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Die Eltern werden gebeten, dies bei Bringen und Abholen ihrer Kinder zu beachten und entsprechend auf andere Parkplätze (z.B. Sättlerhaus) auszuweichen. Vielen Dank.
 
Campingstellplätze anzubieten??? [aktualisiert: 05.05.2022]

Die Firma "AlpacaCamping GmbH" ist auf der Suche nach Campingstellplätzen in unserer Region und hat uns diesbezüglich angeschrieben. AlpacaCamping hat nichts mit dem Tier Alpaca zu tun, sondern es handelt sich um eine online Buchungsplattform für Campingstellplätze im Grünen ohne irgendwelche besonderen Ausstattungsanforderungen, außer dass der Platz nicht in freier Natur oder in Schutzgebieten, FFH-Zonen, Biosphären, ... liegt und kein Dauercamping stattfinden darf. Es müssen (sollen) also keine perfekt ausgestatteten Großcampingplätze sein, sondern einzelne Stellflächen für beispielsweise 1-5 Camper. Natürlich sollten schon im eigenen Interesse Möglichkeiten für Grauwasser- und Müllentsorgung sowie der (Trink-)wasserversorgung zur Verfügung stehen.

Im Grunde stellt der Anbieter eine geeignete Stellfläche zur Verfügung, die Buchung dieser Stellfläche durch die Camper erfolgt dann über die Plattform und wird von AlpacaCamping gemanagt und der Camper zahlt die Standgebühr an den Platzanbieter.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der website von alpacacamping unter: https://www.alpacacamping.de/

Besondere Hinweise für Vereine finden Sie unter folgendem Link: https://www.alpacacamping.de/content/vereine/

Um sich im Vorfeld eventuell ein besseres Bild machen zu können, finden Sie Kontaktdaten mit Fotos von entsprechenden Stellplätzen, welche bereits über die Plattform angeboten werden, unter dem folgenden Pfad. Dort können Sie auch beispielsweise nach bestimmten Regionen suchen, z.B. "Sachsen": https://www.alpacacamping.de/search

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Frau Schröter, Tel. 037369/ 14112 wenden.

 
Förderung "Wir für Sachsen" jetzt auch für ehrenamtliche Tätigkeit in Sachen Ukrainehilfe möglich [aktualisiert: 27.04.2022]

Ab sofort ist es möglich, für das ehrenamtliche Engagement in der Ukrainehilfe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 41€/ Monat (für max. 10 Monate in 2022) aus dem Förderprogramm "Wir für Sachsen" zu beziehen. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit pro Monat durchschnittlich mind. 20h beträgt. Die entsprechende Antragstellung kann z.B. über einen Verein oder über die Gemeinde erfolgen.

Das spezielle Formular finden Sie unter nachfolgendem Link.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung, Frau Schröter wenden, Tel. 037369/ 141-12.

 
  https://buergerstiftung-dresden.de/Ehrenamt/Ehrenamt-Sachsen/
   
Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis/ Sonderförderung Ehrenamt [aktualisiert: 14.04.2022]

Ein Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist bereits auch in unserer Region angekommen. Mit der Verteilung auf die Gemeinden soll diese Woche (11. KW) begonnen werden. Genaue Zahlen können momentan noch nicht genannt werden. Die Prognosen deuten aber auf einen großen Bedarf an möblierten Unterkünften und auch Geld- bzw. gezielten Sachspenden hin.

Gebrauchsfähige Sachspenden (Betten, Matratzen, Stühle, Tische, Schränke, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kochmöglichkeiten, sonstige Küchenmöbel) werden dringend in Großolbersdorf benötigt. Diese bitte vorrangig an die Gemeindeverwaltung melden.

Wie sie außerdem helfen können, insbesondere Meldung von Unterkünften, erfahren Sie auf der Seite "Ukraine-Hilfe" des Erzgebirgskreises über nachfolgenden Link am Ende dieses Artikels oder gern auch über die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf unter 037369/ 141-0 oder 141-12.

Grundlage für die Entschädigung bzw. Finanzierung der Unterkunftskosten, die dem Vermieter für den Zeitraum der Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist ein abgeschlossener Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag für diesen Zeitraum. 

Ein Muster für einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag kann Ihnen durch die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf zur Verfügung gestellt werden.

Ein wichtiger Hinweis: Wer Flüchtlinge aufnimmt, welche nicht gezielt durch den Landkreis bzw. die Kommune zugeteilt wurden und nicht nur auf Durchreise sind, muss diese unbedingt beim Landratsamt Erzgebirgskreis anmelden. Die Flüchtlinge und auch Vermieter können sonst keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Hierfür ist es zunächst ausreichend, eine Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer digitalen Passkopie an die E-Mail-Adresse: Anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden.

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Außerdem möchten wir noch auf Unterstützung und Fördermöglichkeiten, speziell für ehrenamtliche Helfer, wie Privatpersonen, Vereine oder Initiativen aufmerksam machen:

1.)

"Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" -   Ehrenamt (für gemeinnützige Organisationen)

Die Aktion Mensch stellt mit der "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" eine Möglichkeit, für schnelle und unbürokratische Hilfe zur Verfügung. Informationen erhalten Sie über den Link: Sonderförderung Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen – Ehrenamt im Erzgebirge (erzgebirgskreis.de)

2.)

Viele Vereine und Initiativen setzen sich bereits aktiv für die ankommenden Menschen aus der Ukraine ein, andere machen sich gerade auf den Weg. Neben hoher Motivation und Einsatzbereitschaft, sind aber auch viele Fragen zu klären, z.B. zu Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen oder Unterstützungsangeboten. Um gemeinsame Antworten zu finden, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) kurzfristig ein entsprechendes Format aufgelegt, um ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine. – Erzgebirgskreis


 
  https://www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe
   
Verlängerung der Sperrung "Bushaltestelle: Schulstraße -Grundschule-" [aktualisiert: 14.04.2022]

Die Bushaltestelle an der Grundschule auf der Schulstraße ist voraussichtlich noch bis 31.08.2022 aufgrund der Bauarbeiten gesperrt. Die Haltestelle auf dem Meyweg kann weiter als Ersatz genutzt werden.


 
Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959-1964 Antragsformulare [aktualisiert: 14.04.2022]

Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959 - 1964

Wie schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in Papierform, der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.

Die betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.

In der Gemeindeverwaltung liegen zu unseren Öffnungszeiten ab sofort die dafür nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus.

Das Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde)

Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das

Landratsamt Erzgebirgskreis,

Fahrerlaubnisbehörde,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz.

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Sie sind derzeit nur mit Termin möglich. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.

 
Bauarbeiten Glasfaserausbau beginnen [aktualisiert: 14.04.2022]

 Ab der 13. Kalenderwoche (28. März 2022) beginnen die Bauarbeiten zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großolbersdorf.

Die Bauarbeiten machen umfangreiche Straßensperrungen erforderlich. Durch die beauftragten Bauunternehmen werden die betroffenen Haushalte jeweils mit Handzettel informiert.

Ansprechpartner sind:

* Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Herr Schreiter, 037369 14133

* Planungsbüro: TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH, 0371 52 333 0

* Bauunternehmen Hohndorf: - RAC Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Tel. 0371 53 91 60

- Kabel Netzwerk Service GmbH, Tel. 03726 78 920

* Bauunternehmen Großolbersdorf/Hopfgarten: Swing Tiefbau GmbH, Tel. 03735 9120

 
Stellenausschreibung Erzieher/in [aktualisiert: 14.04.2022]

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Großolbersdorf sucht ab sofort eine/einen

Staatlich anerkannte/anerkannten Erzieherin/Erzieher

für die Kindereinrichtung „Sonnenstrahl“ Großolbersdorf/Hohndorf

Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, das heißt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt z. B. 25 Stunden, diese kann entsprechend des Bedarfes auf bis zu 31,25 Stunden erhöht werden.

Voraussetzung für die Einstellung ist

eine abgeschlossene Berufsausbildung als Staatlich anerkannte/ anerkannter Erzieherin/ Erzieher, nachgewiesene Masernimpfung (§ 20 Abs. 8 IfSG) sowie die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz.

Darüber hinaus erwarten wir Flexibilität, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit.

Die Stelle wird nach den Eingruppierungsrichtlinien für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst, bewertet.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf. Für Fragen stehen Ihnen die Leiterin der Kindereinrichtung, Frau Hoba (Tel. 037369/9982), oder die Personalsachbearbeiterin, Frau Schaarschmidt (Tel. 037369/141-14), gerne zur Verfügung.

Großolbersdorf, 19. Oktober 2021

Uwe Günther
Bürgermeister

 
Stellenausschreibung „Kinder-, Jugend- und Elternarbeit“ der Gemeinde Drebach [aktualisiert: 14.04.2022]
In der Gemeinde Drebach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
sozialpädagogische Fachkraft in der Kinder-, Jugend- und Elternarbeit im

Regionalteam der Planungsregion Zschopau unbefristet mit einer Wochenstundenzahl von 35 neu zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD.

Die Tätigkeitsbeschreibung orientiert sich am Jugendhilfeplan Teilfachplan Jugendarbeit (§§ 11-14 und 16 SGB VIII) des Erzgebirgskreises, welcher am 01.01.2018 in Kraft getreten ist:

• Betreuung/Begleitung/Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Planungsregion Zschopau; insbesondere Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen § 11 SGB VIII u. a. in Verbindung mit § 13 SGB VIII
• Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien sowie Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung gemäß der §§ 14 und 16 SGB VIII
• Flexibler Einsatz bzw. Arbeitsweise im Umgang mit sozial benachteiligten und/oder indivi-duell beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen sowie (werdenden) Eltern
• regionale Tätigkeit im Rahmen der vorgenannten Leistungsbereiche in der Planungsregion Zschopau
• leistungsübergreifende, verbindliche und nachhaltige Kooperation mit den im Regional-team bzw. in der Planungsregion tätigen Fachkräften
• Zusammenarbeit mit Kommunen, Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe sowie an-deren öffentlich geförderten Kultur-/Sport-/Bildungs- und Beratungsstellen
• konzeptionelle und analytische Tätigkeit
• Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen:
• Qualifikationsabschluss als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge, Bachelor, Magister oder Master der Sozialpädagogik bzw. vergleichbarer pädagogischer Bildungs-abschluss (Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss)
• Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Ju-gendhilfe (SGB VIII) insbesondere §§ 11-14, 16
• hohes Maß an Selbständigkeit, strukturierte Arbeitsweise, gutes Zeitmanagement sowie Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit
• Eignung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Kommunen, Vereinen etc.
• interkulturelle Kompetenz
• Konflikt- sowie Teamfähigkeit
• gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
• Bereitschaft zur Nutzung des Privat-PKWs zu dienstlichen Zwecken
• konstruktive Zusammenarbeit mit Gremien, Behörden und Eltern

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 9. Januar 2022 an die Gemeindeverwaltung Drebach im Ortsteil Scharfenstein, Bürgermeister Herrn Jens Haustein, August-Bebel-Str. 25 B, 09430 Drebach

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Gemeinde Drebach setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen - auch Gleichgestellte - nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bitten wir, einen Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Andreas Gerlach (Tel. 0170/8762572) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Ausschreibungsverfahren ist Frau Kathrin Sieber (Tel. 03725 7074-31).

Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahl-verfahren berücksichtigt. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn diesen ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt nach den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Datenschutzrechtliche Informationen nach DSGVO finden Sie unter www.gemeinde-drebach.de
 
Information zur Baumaßnahme Kanalsanierung im Bereich Mehrzweckgebäude/Kita Großolbersdorf [aktualisiert: 14.04.2022]

Der Zeitraum der Bauarbeiten wird sich voraussichtlich von Ende August bis Ende Oktober 2021 erstrecken. Für eventuelle Einschränkungen während der Baumaßnahme bitten wir um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

 
Freistaat schaltet Online-Portal zur personellen Unterstützung der sächsischen Krankenhäuser [aktualisiert: 14.04.2022]

Die Lage in den Krankenhäusern hat sich weiter zugespitzt. Nahezu alle sächsischen Kliniken sind dringend auf personelle Unterstützung angewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich engagieren.

»Sachsen ist ein wunderbares Land mit viel Solidarität und Engagement«, lobte Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Um diese wertvolle Unterstützung zu bündeln, können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort auf einem Online-Portal unter https://mitdenken.sachsen.de/Pflegepool anmelden, wo die Hilfe koordiniert und und an Krankenhäuser weitergeleitet wird.

Gleichzeitig können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an ihre Krankenhäuser vor Ort wenden.

Das Portal richtet sich vorrangig an:

–Krankenschwestern und Pfleger – auch im Ruhestand
–Krankenpflegehelfer
–Ärztinnen und Ärzte – auch im Ruhestand
–Medizinstudierende
–Helferinnen und Helfer für Serviceleistungen in der Krankenpflege (patientennahe Unterstützung bei bspw. Mahlzeiten und Servicetätigkeiten am Krankenbett)
–Freiwillige Unterstützer für bspw. nichtpflegerische Tätigkeiten, Transportdienstleistungen und Administration

 
Information zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Großolbersdorf [aktualisiert: 14.04.2022]

Die Gemeinden Großolbersdorf und Drebach planen derzeit den Ausbau eines Glasfasernetzes für eine bessere Breitbandversorgung unserer Firmen und Einwohner.

Die erforderlichen Kabeltrassen sollen vorzugsweise in öffentlichen Straßen, Gehwegen bzw. Grünflächen verlegt werden. An einigen Stellen wird auch eine Trassenführung im Bereich von Privatgrundstücken erforderlich sein. Dazu sollen Duldungsvereinbarungen über die Grundstücksbenutzung abgeschlossen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen von der Gemeinde Großolbersdorf bzw. dem beauftragten Planungsunternehmen, Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz, Post erhalten. Wir bitten Sie, diese Unterlagen sorgsam zu prüfen und an das Planungsbüro zurück zu senden. 

Die Umsetzung des Breitbandausbaues wird von Bund und Land Sachsen gefördert. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem und leistungsfähigem Internet ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben auch für unsere Gemeinde.
 
Planung für die Bundesstraße 174 - OU Großolbersdorf / Hohndorf - Vorarbeiten auf Grundstücken [aktualisiert: 31.03.2020]

Die Straßenbaubehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beabsichtigt, in der Gemeinde Großolbersdorf, den Gemarkungen Großolbersdorf und Hohndorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18. November 2019 bis 15. Mai 2020 Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten.

Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren werden.

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Großolbersdorf betroffen:
885, 892, 898, 1108, 899a, 907, 908, 908a, 915, 922, 925/1, 284/1, 909, 1099/8,1100, 920, 919, 930, 928, 940, 937, 945, 942, 957, 952, 951, 974, 967, 968/1, 979, 984/1, 984b, 985/4, 985/3, 996b, 999a, 995, 994, 1005b, 1006, 1007, 1010a, 992, 991, 988/7, 1011, 1012, 1010, 1014. 1015, 1106, 1016, 1013, 1017, 990, 333, 332/2, 332/3, 332/4, 332b, 331, 330f, 330/2, 330/5, 331/2, 331/1, 330/7, 330/8, 330/4, 330/9, 330/11, 330e, 1096/96, 1096/97, 1096/98, 1096/99, 1096/102, 330/10, 330/12, 1096/100, 327a, 1096/101, 327/5, 1019, 1022/2, 1023, 1022/1, 1028/1, 1028/2, 1027, 1023a, 322, 321/1, 1049/5, 1049/4, 1090/4, 334/3, 335/3, 334/1, 1090/5, 1090/6, 1050, 1161, 1152, 1162, 1163, 1057, 1105, 1052/1, 1104/1, 335/1, 335/5, 1090/2, 1052/3, 1090/7, 1104/3, 1062/12, 1101/1, 336/1, 1062/9, 1062/6, 342/2, 342/3, 1090/8, 1068/1, 1067/1, 1062/1, 1062/2, 1062/4, 1062/7, 1062/10, 1062f, 1062g, 1062, 1063, 1061, 1096/87

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Hohndorf betroffen:
214/1, 214/2, 214/3, 215/1, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 218/11, 219/2, 219/3, 220/1, 220/2, 220/3, 173a, 202/6, 2/5, 2/6, 2/7, 202/17, 202/18, 87/6, 202/21, 3/2, 3/3, 4a, 171a, 173/1, 173/2, 221/2, 221/4, 221/5, 198/1, 161/2, 161/3, 161/4, 171/6, 162/1, 162/2, 163, 221/3, 221b, 171/4, 137, 30/7, 131/4, 132/14, 124/2, 121/7, 116, 111/1, 108/1, 30/2, 30/4, 30/5, 30/8, 193/4, 103/15, 90/24. 96/12, 195/1, 93

Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte) zur Lage des von den Arbeiten betroffenen Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (§ 16a FStrG) und das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.
Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden schonend behandelt.

Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz
Abteilung 2, Referat 21 - Planung
Postfach 929, 09009 Chemnitz

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi-derspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.

Karsten Mühlmann
Abteilungsleiter 2 – Planung und Straßenbau

 
COVID-19-Genesene erhalten Bescheid vom Gesundheitsamt [aktualisiert: 14.04.2022]
Ab sofort erhalten Personen, deren laborbestätigter PCR-Befund über das SARS-CoV-2-Virus im Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises eingeht, zeitgleich mit ihrem Informationsschreiben zur Absonderung, einen Nachweis über die Genesung gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Demnach gilt eine Person 28 Tage nach dem Positivtest bis 6 Monate nach dem Positivtest als genesen. Bürgerinnen und Bürger, die einen Genesensnachweis nach den Kriterien des RKI benötigen und deren PCR-Befund über die Viruserkrankung vor dem 25. Mai 2021 und mindestens nach dem 25. November 2020 (Stand heute) liegen, können diesen per E-Mail über genesensnachweis@kreis-erz.de anfordern. Das Gesundheitsamt bittet um die Übermittlung der entsprechend notwendigen Daten zur Person. Es können ausschließlich Nachweise ausgestellt werden, die in den Zeitraum der Definition „Genesener“ nach RKI fallen und deren PCR-Befund dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises vorliegt. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt die Zustellung des Genesensnachweises ausschließlich postalisch. Darüber hinaus kann auch der behandelnde Hausarzt bei einem vorliegenden PCR-Befund den Genesensnachweis ausstellen. Pressekontakt: André Beuthner Büro des Landrates - Pressestelle Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 831-1008; Fax 03733 831-1027 E-Mail andre.beuthner@kreis-erz.de Internet www.erzgebirgskreis.de
 
Vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl 2021 [aktualisiert: 14.04.2022]
Vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl 2021
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 16.07.2021]

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Ortsdurchfahrten der B174 von Hohndorf und Großolbersdorf, auf einer Länge von 5,6 km.


Die erstellten Lärmkarten sollen im Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet werden, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).



Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden im Lärmaktionsplan, in dem die Aktivitäten der Gemeinde Großolbersdorf dargestellt werden.

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.grossolbersdorf.de, im Amtsblatt 01/2018, in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2018 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003.

Nachdem bis zum 31. März 2018 18 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wurden diese ausgewertet.

Hierbei äußerten 12 der betroffenen Anwohner die Dringlichkeit nach einer Ortsumgehungsstraße. 11 Anwohner sind gegen Lärmschutzmaßnahmen, da diese zu wenig Wirkung hätten. Für die Einziehung einer Fahrspur sprachen sich 4 Betroffene aus, dabei käme auch eine Begrünung der nicht genutzten Fahrspur in Betracht. Des weiteren wurde 3 mal geäußert, die Straße für den Transitverkehr zu sperren, jeweils 2 mal kam eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und ein teilweise Einhausen bzw. Übertunnelung der B 174.

Weitere Anmerkungen waren die Feinstaub-/ Abgaskonzentration und die daraus resultieren Gesundheitsgefahr, das Müllproblem, das erschwerte Linksabbiegen und die Gefahr für die Fußgänger.

Eine Bürgerin bemängelte falsche Verkehrsdurchlaßzahlen (8.000 Kfz./Tag) bei der Lärmkartierung. Unsere Recherche ergab, dass die Firma GAF mit den richtigen Zahlen ca. 14.000 Kfz./Tag gerechnet hat. In der Gemeinderatssitzung am 24.April 2018 soll der Gemeinderat über den „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ beschließen.

Ab dem 02. bis zum 28. Mai 2018 lag der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ im Sekretariat des Bürgermeisters am Rathaus 8 in Großolbersdorf zu den Sprechzeiten aus. Anregungen und Hinweise konnten in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht und bis Auslegungsende bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

In der 43.Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2018 stand der Beschluss zum Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.

Aufgrund der nicht eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat in o.g. Sitzung mit der Beschlussvorlage GR 159/05/18, dass keine Abwägung durchgeführt werden muss.

Der Lärmaktionsplan wurde dann mit der Beschlussvorlage GR 160/05/18 einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.

Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes erfolgt mit Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.05.2018 im Amtsblatt-Nr. 06/2018 am 27.06.2018 und auf unserer Gemeindehomepage www.grossolbersdorf.de/News im PDF-Format.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. In 5 Jahren werden wir einen weiteren überarbeiteten bzw. aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen müssen.

Wir setzen uns weiterhin für unsere Bürger ein, um eine Minderung der Lärmbelastung herbeizuführen.

Auch werden wir erneut straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beantragen, wie z.B. die Einziehung einer Fahrspur in Hohndorf. Dem großen Ziel „Ortsumgehung“ muss auch künftig Nachdruck auf politischer Ebene verliehen werden.

Wir möchten uns bei allen Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, für ihre Mithilfe bedanken und hoffen auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Uwe Günther, Bürgermeister und Christoph Seifert, Gemeindeverwaltung




  großolbersdorf_pflicht_hotspots_DEN_mit_LKZ(1).pdf
  Großolbersdorf(1).pdf
  großolbersdorf_L_DEN(1).pdf
  großolbersdorf_L_Night(1).pdf
     
 
Ausschreibung Bau-, Planungs- und Beratungsleistungen der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 10.12.2019]

Ausschreibungen der Gemeinde Großolbersdorf sind jetzt unter 

 http://www.grossolbersdorf.de/verwaltung_e_government_vergaben.php

 zu finden.

 
2. Änderung des Bebauungsplanes "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 10.12.2019]

Bekanntmachung der Genehmigung für die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ der Gemeinde Großolbersdorf


Mit Bescheid vom 28.11.2017 (Aktenzeichen 03134-2017-32) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Heinzebankstraße“ genehmigt. Die Gemeinde Großolbersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2017 die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ als Satzung beschlossen.

Die Genehmigung der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Großolbersdorf am 20.12.2017 in Kraft.

Jeder kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 8 in Großolbersdorf, ab dem 20.12.2017 während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.


Unbeachtlich werden demnach


1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.




Großolbersdorf, 05.12.2017
…………………………………. ……………………….

Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel



Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.12/2017 vom 20.12.2017


Großolbersdorf, 05.12.2017
……………………………………. ……………………….

Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel


  Bekanntmachung 2. Ändeung Bplan Heinzebankstraße.pdf
  Text Festsetzungen 2017.pdf
     
 
Freie Bauplätze im Mischgebiet "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Mischgebiet "Heinzebankstraße" gibt es noch freie Bauplätze für Gewerbebebauung.

Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung  Tel. 037369 / 14117

 
Räumlichkeiten zur Vermietung in Hopfgarten [aktualisiert: 10.12.2019]

Wir bieten Ihnen:

  • Sitzmöglichkeiten innen für ca. 40 Personen
  • Sitzmöglichkeiten im Außenbereich für ca.20 Pers.
  • Einbauküche mit Herd und Microwelle
  • Zapfanlage und Kühlschrank
  • Toilettenanlage mit Duschmöglichkeit
  • angrenzender Sportplatz zur Mitnutzung
 
Räumlichkeiten zu vermieten in Hohndorf [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Haus der Begegnung Hohndorf, an der Alten Marienberger Straße 5, können mehrere Räumlichkeiten für Vereinsfeste und private Veranstaltungen gemietet werden:

- Mehrzweckraum für 50 Personen

- Vereinsraum für 20 Personen

- Mehrzweckhalle für ca. 150 Personen



 
Immobilienverkäufe der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 22.06.2021]

Folgende Immobilen der Gemeinde stehen zum Verkauf:


Ein Mehrfamilienhaus (3-4 WE) Zschopautalstraße 13
mit Gewerbeeinheit
Lage/Beschaffenheit: Altbausubstanz-sanierungsbedürftig
Grundstücksgröße und Erschließung: 740 m² plus angrenzendes Grundstück von ca. 2.310 m²


Informationen erhalten Sie bei Herrn Seifert, 037369/14117 oder wohnungen@grossolbersdorf.de

 
Breitband-Portal für Erzgebirgskreis freigeschalten [aktualisiert: 16.07.2021]
Mit dem neuen Breitband-Portal www.erzgebirge24.de geht der Landkreis einen weiteren Schritt in Richtung flächendeckende Internet-Infrastruktur im ländlichen Raum. Es wurde am 28. Januar 2014 offiziell durch Landrat Frank Vogel und den Vorsitzenden des Arbeitskreises Breitbandversorgung und Vizepräsidenten der Regionalversammlung Erzgebirge, Mike Bielagk, freigeschaltet und steht jetzt Unternehmen und Bürgern zur Verfügung.

Die Internetplattform, die der Arbeitskreis Breitbandversorgung der IHK Chemnitz Region Erzgebirge gemeinsam mit den Landratsamt und der Kabeljournal GmbH entwickelt hat, dient als Instrument, um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Breitbandversorgung im Landkreis zu erhalten. Auf dem Portal wird über interaktive Karten die tatsächliche Nutzung sowie die maximal mögliche Internetgeschwindigkeit jedes Ortes im Landkreis präsentiert, erläuterte Bielagk. Damit Standorte aufgezeigt werden, die noch nicht über die erforderliche leistungsfähige Breitbandinfrastruktur verfügen.

Beteiligung ist gefragt 

Mit der Freischaltung des Portals sind ab sofort Unternehmen aber auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angehalten, ihre Versorgungssituation einzutragen. „Nur, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen aktiv in das Portal einbringen, kann eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Breitbandversorgung erfolgen“, appellierte der Landrat. Gleichzeitig dankte er den zwölf im Arbeitskreis mitwirkenden Unternehmen, die das Portal komplett als ehrenamtliche Leistung initiiert und umgesetzt hatten. Es ist wichtig mit der schnellen Entwicklung der Technik mitzugehen. Das Portal wird uns in Zukunft darin unterstützen, ungenutzte Potenziale aufzuzeigen und zu erschließen.

Neben den einzelnen Landkarten des Erzgebirgskreises zu Verbreitung und Verfügbarkeit von Breitbandtechnologie können Unternehmen und Privathaushalte lokale Internetanbieter finden sowie auf eine Wissensdatenbank, die der Erläuterung technischer Begriffe dient, zugreifen.

 

 
 Impressionen